Wann spricht man von einer Bildungskarenz?

Die Bildungskarenz ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, sich bei einem bestehendem Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht kein Rechtsanspruch.